Schulnetz
Wir haben an unserer Schule - gemeinsam mit dem OHG - ein Schulnetz, das allen Lehrkräften und Schüler/innen zur V erfügung steht. Hier für gilt folgende
Benutzerordnung für das Schulnetz im HHG
Stand 20.10.06
Mit dem Schuljahr 2006/07 hat das Heinrich-Heine-Gymnasium ein neues Schulnetz. Alle Schülerinnen und Schüler und das ganze Kollegium haben eigene Benutzerkonten auf dem Schulserver. Auf diese Konten kann über den je eigenen Benutzernamen und das je eigene Passwort von jedem Rechner im Haus zugegriffen werden. Es gibt im HHG zwei Computerräume für den Unterricht (U 6 und U 9) sowie gemeinsam mit dem OHG im Anbau den Raum 1.31. Für Schülerinnen und Schüler stehen in U 8a fünf Rechner zur Verfügung für die eingeständige Arbeit. Es stehen sehr viele neue Rechner und zusätzliche Hardware wie Scanner und Drucker zur Verfügung. Die nachstehende Benutzerordnung soll dazu beitragen, dass das neue Netz möglichst lange in dieser Form erhalten bleibt.
§1PC-Zugang.Jede Nutzerin/jeder Nutzer des PC-Labors muss sich ausweisen können, z.B. mit dem Schülerausweis. Jeder Benutzer muss sich mit seinem Benutzernamen und seinem persönlichen Kennwort anmelden. Eine Anmeldung mit fremden Benutzernamen ist untersagt. Mit Passwörtern muss sorgsam umgegangen werden. Insbesondere dürfen Benutzernamen und Passwörter nicht an Dritte weitergegeben werden. Wer sein Kennwort vergessen hat, kann sich von einem Lehrer ein neues Kennwort einrichten lassen und zahlt dafür einen Betrag von 2 EUR für das Patenkind der SMV in Nicaragua.
Bei Verstößen gegen die nachfolgenden Regeln, kann der Zugang gesperrt oder gelöscht werden.
§2 Manipulationen an den PCs bzw. deren Betriebssystemen sind prinzipiell und in jeder Form verboten.
§3 Jeder Zugangsberechtigte kann auf einen Laser-Drucker zugreifen. Es wird gebeten dabei nicht zu viel Papier und Toner zu verschwenden. Insbesondere sollen Handouts nicht im Klassensatz ausgedruckt werden, sondern nur ein Exemplar, das dann auf dem Schülerkopierer im Biologieflur vervielfältigt werden kann. Die Schulleitung behält sich vor, das Druckaufkommen zu protokollieren und für die Druckkosten eine Gebühr zu erheben.
§4 Raum-Zugang.
Der Raum U 8a (im Folgenden PC-Labor) ist in der Regel während der Schulzeiten von 13.00 Uhr bis 17.00 Uhr geöffnet. Zugangsberechtigt während dieser Zeit sind alle Schülerinnen und Schüler des Heinrich-Heine-Gymnasiums Ostfildern ab Klassenstufe 7. In begründeten Fällen können Lehrkräfte einzelnen Schülerinnen und Schülern auch vormittags den Zugang zum PC-Labor gewähren.
Die übrigen Computerräume dürfen nur zusammen mit einer Lehrkraft benutzt werden.
§5 Im PC-Labor und den anderen Computerräumen darf nicht gegessen und getrunken werden. Die PC-Arbeitsplätze sind sauber zu halten und ordentlich zu verlassen.
§6 Die Nutzung des PC-Labors dient schulischen Zwecken , z.B. der Vorbereitung und Anfertigung von Hausaufgaben und Referaten. Alle nicht in schulischem Zusammenhang stehenden Tätigkeiten, wie z.B. Download von Musikdateien, Chatten und Spielen sind untersagt.
§7 Internetnutzung
Untersagt ist der Besuch folgender Seitenkategorien:
- Seiten mit pornographischen Inhalten
- Seiten mit rechts- oder linksradikalen Inhalten
- Warez-Seiten
- Seiten mit Menschen verachtenden Inhalten
- Seiten, die zu Gewalt aufrufen
- alle Seiten, deren Inhalt gegen aktuelle Gesetze verstoßen
Alle Internetbesuche aller Benutzerinnen und Benutzer werden gespeichert. Es gibt keine Anonymität im Schulnetz. Die Netzadministratoren behalten sich vor, die Protokolle der Internetzugriffe zu kontrollieren. Das Ansurfen der oben genannten Seiten hat den sofortigen Entzug der Zugangsberechtigung im Schulnetz (auf Zeit oder ganz) zur Folge! Darin eingeschlossen sind auch alle unterrichtlichen Nutzungen des Schulnetzes.
Die Schulleitung behält sich außerdem vor, bei groben Verstößen gegen einzelne Schülerinnen und Schüler einen Schulausschluss auszusprechen bzw. den Internetzugang komplett für die ganze Schülerschaft zu sperren!
§8 Die im Netz üblichen Verhaltensregeln müssen eingehalten werden. Insbesondere gelten die Gepflogenheiten der Höflichkeit für den Email-Austausch und die Beteiligung an News-Groups (Netiquette).
§9 Die Schülerinnen und Schüler sind berechtigt, alle installierten, lizenzierten und Freeware Programme kostenlos zu nutzen. Sie dürfen jedoch keine Kopien anfertigen und außerhalb des Schulhauses benutzen, sofern die Lizenzbestimmungen dies nicht ausdrücklich gestatten.
§10Software-Installation erfolgt ausschließlich durch die Administratoren.
Das Verändern und Löschen von Dateien auf den lokalen Festplatten und den zugänglichen Bereichen des Servers sowie die Installation von Spielen und nicht lizenzierter Software sind nicht erlaubt.
§11 Die Beschädigung der Hardware (Mauskabel durchschneiden, Trackball entfernen, Diebstahl, etc.) wird mit Entzug der Zugangsberechtigung und einer entsprechenden Schadensersatzforderung belegt!
§12 Wer den Raum verschmutzt, muss einen Ordnungsdienst ableisten.
§13 Die oben genannten Regeln werden in allen Klassenzimmern durch Aushang bekannt gemacht. Die Schülerinnen und Schüler bestätigen durch eine Unterschrift bei ihrer Klassenleitung, dass sie diese Regeln zur Kenntnis genommen haben und einzuhalten bereit sind.
§14 Die oben genannten Regelungen gelten vorbehaltlich der Zustimmung durch die zuständigen Gremien.
| Sitemap | Moodle | E-Mail an den Webmaster |
| Diese Homepage wird vorwiegend von engagierten Schülern der Internet-Multimedia-AG erstellt und ständig aktualisiert. Wir gestalten Design, Technik etc. selbst, - ohne Verwendung von Hilfsmitteln wie z.B. CMS. Die Schüler haben dabei große Mitgestaltungsspielräume. Es freut uns, dass sich die Ergebnisse von den Homepages, die von erwachsenen Profi-Designern erstellt werden, unterscheiden. |