Notenbildung ab dem Schuljahr 2004/05

Rechtsgrundlage für die Bildung von Noten an den Schulen in Baden-Württemberg ist seit jeher die sog. Notenbildungsverordnung . Diese wird zum Beginn des Schuljahres 2004/05 an die veränderten Bedingungen des Unterrichts und des Arbeitens in der Schule angepasst. Die wichtigsten Änderungen sind:

Klassenarbeiten werden nach Phasen der Erarbeitung, Vertiefung, Übung und Anwendung geschrieben, nicht mehr nur zwingend nach Ende einer Unterrichtseinheit. Damit kann in den Klassenarbeiten auch ein größerer Stoffumfang abgefragt werden. Dabei ist allerdings Wert auf dauerhaftes Kernwissen zu legen.

Schriftliche Wiederholungsarbeiten fragen den Stoff der unmittelbar vorausgegangenen Stunden ab, dies dürfen nun also mehr als zwei Stunden sein, anders als bisher. Die Dauer bleibt bei ca. 20 Minuten.

Die Zahl der Klassenarbeiten in den Klassen 5 bis 11 wird auf vier begrenzt ; in Deutsch muss darunter ein Diktat sein (Kl. 5-7). Aufsätze in diesem Fach sind nicht mehr obligatorisch.

Ab Schuljahr 2005/06 werden die Zentralen Klassenarbeiten für die G8-Klassen durch sog. Vergleichsarbeiten ersetzt. Diese werden in zwei Kernfächern und einem Fach, das nicht Kernfach ist, geschrieben. Die Entscheidung, welche Fächer das sind, trifft die Schulbehörde; der Schule können aber Auswahlmöglichkeiten eingeräumt werden. Die Ergebnisse der Vergleichsarbeiten zählen nur noch einfach .

Jeder Schüler/jede Schülerin ab Kl. 7 muss pro Schuljahr in einem Fach seiner/ihrer Wahl eine zusätzliche Präsentationsleistung erbringen (gleichwertige Feststellung von Schülerleistungen). Diese zählt wie eine Klassenarbeit in dem gewählten Fach, ohne diese zu ersetzen. In der Praxis handelt es sich um Jahresarbeiten, Referate, Projektpräsentationen, Berichte über experimentelle Arbeiten etc. Die damit verbundenen Leistungserhebungen können auch außerhalb des Unterrichts stattfinden. Die Koordination obliegt der Klassenkonferenz der jeweiligen Klasse und den Klassenlehrern/innen. Fachlehrkräfte können außerdem Klassenarbeiten durch diese sog. GFS bei der Leistungsbewertung ersetzen, wobei die Zahl der Klassenarbeiten unverändert bei vier bleiben und die GFS die gesamte Klasse betreffen muss.

Thomas Kirchberger OStD
Schulleiter